|
Das Zwangsversteigerungsrecht gilt als Spezialgebiet, das nur wenige Experten beherrschen.
Verständlicherweise erwarten die Sicherungs-Gläubiger eine vollständige Befriedigung ihrer Forderung.
Damit ihnen dies gelingt oder sie zumindest den besten Preis erzielen, müssen sie häufig gewieft taktierenden Gegnern entgegenhalten:
Schnäppchen-Jäger versuchen mit allen denkbaren Mitteln, die Bietgrenzen zu zerstören und wollen möglichst nah am geringsten Gebot den Zuschlag erhalten.
Uneinsichtige Schuldner torpedieren das Zwangsversteigerungsverfahren, weil sie die Immobilie möglichst lange nicht räumen wollen.
Mein Beratungsangebot für betreibende Gläubiger
Damit die Sicherungs-Gläubiger eine optimale Befriedigung erreichen, vertrete ich sie in Zwangsversteigerungsterminen und berate während der gesamten Zwangsvollstreckung.
Aus räumlicher Sicht erstreckt sich mein Aktionsradius über die gesamte Bundesrepublik. Gläubigern mit Sitz in Westdeutschland kommen meine regionalen Kenntnisse im Bereich der neuen Bundesländer zugute.
Wie verläuft die Vertretung im Versteigerungstermin?
In der Regel erhalte ich von dem Mandanten einen schriftlichen Auftrag zur Terminsvertretung samt Vollmacht, Versteigerungsbedingungen und Angaben zum Grundstück.
Die Unterlagen sichte ich auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit. Gegebenenfalls sind Dokumente nachreichen oder es ist eine Abstimmung mit dem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich, um die Verwertungsstrategie zu optimieren.
Sodann wird der Versteigerungstermin von mir wahrgenommen. Dabei protokolliere ich den Verlauf und – wenn möglich – die anwesenden Personen, damit der Mandant bei Bedarf mit einem Bieter nachverhandeln kann.
Abweichende oder ungewöhliche Gebote kläre ich im Termin am Telefon oder erwirke einen Zuschlagsvorbehalt binnen 14 Tagen.
Unmittelbar nach dem Termin informiere ich den Mandanten telefonisch über das Verhandlungsergebnis.
Noch am gleichen Tag, spätestens aber nach 24 Stunden erhält der Mandant einen ausführlichen schriftlichen Bericht.
Mein Beratungsangebot für Schuldner
Ich unterstütze Sie im Verlauf des gesamten Zwangsversteigerungsverfahrens und helfe Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen gegenüber den betreibenden Gläubigern durchzusetzen. Da die Zwangsversteigerung in aller Regel für einen Schuldner die schlechteste Art der Verwertung darstellt und nach der Durchführung der Zwangsversteigerung meist ein erheblicher Teil der Schulden übrig bleibt, nehme ich Kontakt mit den betreibenden Gläubigern auf, um im Wege der Kooperation einen freihändigen Verkauf zu ermöglichen, damit dann auch die Restschuld so gering wie möglich ausfällt. Wenn es sein muss, unterstütze ich die Schuldner im Anschluss an einen Verkauf auch bei der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bzw. bemühe mich, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen mit dem Ziel der Entschuldung.
Nutzen Sie meine Erfahrung
Zu meinen Dauer-Mandanten gehören zwei namhafte Bausparkassen. Den Mandanten kann ich meine Erfahrung aus rund 120 Terminsvertretungen weitergeben.
Falls Sie als Bietinteressent am Erwerb einer Immobilie in der Zwangsversteigerung interessiert sind, berate ich Sie ebenfalls gerne über den Ablauf und die Besonderheiten des Zwangsversteigerungsverfahrens; insbesondere können Ihnen meine Kenntnisse im Zwangsversteigerungs- und im Mietrecht auch bei der Entscheidung helfen, ob Sie sich in einem Verfahren beteiligen oder nicht, denn es kommt nicht selten vor, dass Eigentümer versuchen, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern, indem sie Scheinmietverträge vorlegen. Hier kann ich Ihnen Wege aufzeigen, wie man die Räumung einer ersteigerten Immobilie schnell und konsequent durchsetzt.
|