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Sie haben die eidestattliche Versicherung bereits abgegeben. Erhalten Sie trotzdem die Restschuldbefreiung?

Die Ableistung des Offenbarungseids bzw. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wirken sich weder auf das Insolvenzverfahren aus, noch auf die Restschuldbefreiung.

Wer in das Insolvenzverfahren geht, kann getrost die eidesstattliche Versicherung abgeben. Seine Rechtslage wird dadurch nicht verschlechtert.

Am Ende des Verfahrens nach ca. 6 Jahren erhält er die Restschuldbefreiung. Damit  erlöschen sämtliche Forderungen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden haben. Das bedeutet, dass auch die eidesstattliche Versicherung  keine negativen Wirkungen mehr entfaltet, zumal diese ohnehin nur für die Dauer von drei Jahren wirksam ist.

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