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Muss mein Ehegatte für die Schulden des anderen Ehegatten aufkommen, wenn der Insolvenz beantragt?

Bei Insolvenz haftet der Ehegatte nicht automatisch für die Schulden des anderen - Jeder muss nur für die Schulden einstehen, die er selbst eingegangen ist.

Wenn Ihr zukünftiger Ehegatte nicht mit Ihnen gemeinsam einen Vertrag unterzeichnet hat, wirkt sich das Insolvenzverfahren in keiner Weise negativ auf Ihren Ehegatten aus.

Jeder muss nur für das gerade stehen, für das er unterschrieben hat.

Es kann aber sein, dass Ihr Ehegatte die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren als Vorschuss zahlen muss. Die Kosten betragen etwa 1.500 EUR.

Die Gerichtskosten werden einem Insolvenzschuldner normalerweise gestundet, das heißt der Staat übernimmt die Kosten für das Gerichtsverfahren.

Ist der Ehegatte "vermögend", besitzt er also beispielsweise ein Einkommen von 2.500 EUR netto, muss er die Gerichtskosten vorstrecken.

Das ist aber auch die einzige Möglichkeit des Übergriffs in das Vermögen des Ehegatten.

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