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Beratungshilfe vom Staat - wer trägt die Kosten der Beratung ?

Die Kosten meiner Beratung übernimmt in vielen Fällen der Staat. Für die Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens einschließlich des Schuldenbereinigungsverfahrens übernimmt der Staat die Kosten der anwaltlichen Beratung und der außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit der Staat. 

Um die sog. Beratungshilfe zu erhalten, nehmen Sie Ihren Personalausweis sowie Ihre letzten zwei Gehaltsnachweise bzw. Arbeitslosengeldbescheide, den Mietvertrag und aktuelle Kontoauszüge und gehen damit zu dem Amtsgericht, das für Ihrem Wohnbezirk zuständig ist. Dieses können Sie unter der Adresse http://www.gerichte.org herausfinden. Dort fragen Sie nach der Rechtsantragstelle, die Ihnen einen sog. „Beratungsschein“ für das Verbraucherinsolvenzverfahren erteilt. Den Beratungsschein bringen Sie bitte mit zum Besprechungstermin in meine Kanzlei. Falls Sie zu dem Beratungsgespräch diesen Beratungsschein mitbringen, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Einige Gerichte stellen in letzter Zeit die Beratungshilfescheine nicht oder nur ungern aus. In diesen Fällen ist dem Gericht darzulegen, dass bedingt durch die Vielzahl der Gläubiger oder die lange Wartezeit bei der Schuldnerberatung das Verfahren unnötig lange verzögert werden würde. Sollten Sie bei der Erteilung eines Beratungshilfescheins Probleme haben, wenden Sie sich bitte an mein Büro, damit wir Ihnen helfen können, diese bürokratische Hürde zu nehmen. 

Die Beratungskosten gelten als Nachteil gegenüber den karitativen Schuldenberatungsstellen. Wenn Sie aber bedenken, dass meine Kanzlei ohne Wartezeiten weitaus professioneller und umfassender berät, dürfte die Investition auf jeden Fall gerechtfertigt sein. Bei etwas anspruchsvolleren Fällen wie vorheriger Selbständigkeit sind die Schuldnerberatungsstellen schnell überfordert.

Die Beratungshilfe beinhaltet alle Kosten für die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens oder eines „einfachen“ Regelinsolvenzverfahrens. Gestaltet sich der Fall besonders kompliziert oder umfangreich, wie bei einem Selbständigen oder bei noch vorhandenem Vermögen immer der Fall, vereinbaren wir ein individuelles Honorar.


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