Regelinsolvenz - Restschuldbefreiung für Unternehmer und Freiberufler
Jeder Selbständige, sei es als Gewerbetreibender, Freiberufler oder Geschäftsführer einer GmbH, kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten, die ein Insolvenzverfahren unvermeidbar macht. So schwer die Entscheidung für den Einzelnen sein mag, Insolvenz anmelden zu müssen, wird die Insolvenz und die Restschuldbefreiung umso besser gelingen, je besser Sie vorbereitet sind. Im Bereich der Beratung bei der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens stehe ich Ihnen beratend zur Seite und unterstütze Sie bei der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens.
Sie müssen sich vor Augen halten, dass der Insolvenzverwalter die Interessen der Gläubiger vertritt und nicht Ihre Interessen. Ob Sie die Restschuldbefreiung erlangen oder nicht, ist ihm gleichgültig. Sein Erfolg wird ausschließlich an der Insolvenzmasse bemessen, die er aus Ihnen und aus Ihrem Umfeld herausholen wird.
Es ist einfach, eine Regelinsolvenz einzuleiten. Viele bedrängte Unternehmer gehen unüberlegt zum Insolvenzgericht, weil sie sich dadurch Entlastung versprechen. So vorzugehen, ist falsch. Denn dann hängt die Restschuldbefreiung vom Zufall ab.
Vielleicht ist auch dies für Sie interessant. Mit Wirkung zum 01.03.2011 tritt das neue sog. Schutzschirmverfahren in Kraft, durch das die Sanierung von Unternehmen und Selbständigen ganz erheblich erleichtert werden soll. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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