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Telefonische Beratung

So funktioniert die telefonische Beratung:

1.) Das Beratungsgespräch auswählen
2.) Zur Kasse gehen
3.) Telefontermin vereinbaren
4.) Telefonieren


 
Thema Zwangsversteigerung: 50,00 €

Ca. 20 minütiges Beratungsgespräch über alle Themen aus dem Bereich des Zwangsversteigerungsrechts, insbesondere zum Ablauf des Zwangsversteigerungsverfahrens im Allgemeinen, den Verlauf der Bietstunde, die Möglichkeiten zur Erbringung der Sicherheitsleistung, die Mindesthöhe des Gebots, die Erklärung der Begriffe „Bargebot“, „7/10-Grenze“, „5/10-Grenze“, „Befriedigungsfiktion bei Eigengeboten von Gläubigern“ etc... . Ich berate auch über die Möglichkeiten, unter denen ein mit einem Mieter bestehendes Mietverhältnis nach der Erteilung des Zuschlags zu kündigen.






Überschreitet die Gesprächsdauer den Zeitrahmen von 20 Minuten, so erhöht sich die Gebühr für jeweils weitere 10 Minuten um jeweils 25,00 €.

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Brutto-Preise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % beinhalten.


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