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Kosten der Tätigkeit als Rechtsanwalt

Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit berechnen sich nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird. Um das Kostenrisiko einschätzen zu können, können sie den unten stehenden Kostenrechner nutzen.

Klicken Sie hier, um ein unverbindliches persönliches Kostenabgebot zu erhalten...

Notarkosten

Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben. Die Kostenordnung stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben - nicht mehr und nicht weniger.
Das Gebührensystem der Kostenordnung ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass der Notar viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für die Mandanten: Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine.

Ein kleines Programm zur Berechnung von Notar- und Rechtsanwaltsgebühren sowie der sog. Hebegebühren finden Sie hier




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